17.02.2009

Haustürgeschäfte

Jeder von uns wurde schon einmal mit einer besonders „persönlichen“ Form des Marketing konfrontiert – dem Haustürgeschäft.

Sehr gerne praktiziert von Staubsaugervertretern, Telefongesellschafts- Außendienstmitarbeiter-Azubis und GEZ-Kontrolleuren.

 

Eine Sonderform stellen die Vertreter religiöser Glaubensgemeinschaften dar, die immer freundlich und adrett (ein Begriff, der heute in der Werbung viel zu selten zur Anwendung kommt) vor dem Atomschlag oder der sexuellen Verirrung unseres Nachwuchses warnen.

 

Diese Haustürgeschäft, in unseren Kreisen auch DFTFIHAB (Direct-Face to Face- in home area- Business) genannt, hatte jahrelang den Makel des Unseriösen. Doch die einstigen Drückerkolonnen konnten sich vom Image der Vorbestraften-Kolonie befreien. Der Berater an sich wird heute vom Haustüröffnenden nur noch als glückloser Langzeitarbeitsloser gesehen. Na ja, da hilft auch die vor Wochen schon gebundene Mickey Mouse-Krawatte unter mauve farbenem Windblouson nicht mehr sooooo viel bei der Überzeugungsarbeit.

 

Ich persönlich stehe diesen hart arbeitenden Menschen immer positiv gegenüber. Bis gestern Abend. Denn da klingelt es so ca. 18:20 Uhr an der Eingangstür.

Ich trete an die Pforte, mein Blick gleitet nach unten zu dem ca. 9 Jahre alten Knaben, der mit grimmiger Mine vor mir steht.

Grußlos schmettert er mit in breitem Saarbrücker Dialekt die Worte entgegen:

 

„Hann Sie mo fuchzisch Cent vor mich?“

 

Verdutzt schaue ich ihn an und mir fällt nichts ein außer zu fragen wofür.

 

            „Ei ich will mia was kaafe!“

 

Nein, antworte ich, mir meiner sozialen Aufgabe sehr wohl bewusst und trotzdem hin und her gerissen zwischen erzieherischer Maßnahme und Mitleid.

 

            „Dann wennischdens 10 Cent?“

 

Ich schüttele den Kopf, immer noch ob der Dreistigkeit verblüfft. Doch der Knirps will das Verkaufsgespräch nicht unnötig in die Länge ziehen und verabschiedet sich in Richtung Nachbarhaus – nicht ohne ein halblautes aber von Herzen kommendes

 

            „Arschloch!“

 

Nach vielen Stunden der Betroffenheit und des Nachdenkens bin ich dann doch zum Schluss gekommen, dass ich ihm die 50 Cent guten Gewissens hätte geben können.

Denn nach dem neuen Fernabsatzgesetz darf ich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem Haustürgeschäft zurücktreten.